Gesetzliche Regelungen

Es ist wieder interessant geworden, eine Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort (früher ambulante Badekur) bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen!

Durch die neue gesetzliche Regelung ist es wieder möglich, alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen eine Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort zu beantragen, Gleichzeitig ist auch die 3-Wochenfrist abgeschafft worden, zudem wurde der mögliche Tageszuschuss Ihrer Krankenkasse von Euro 8,- auf bis zu Euro 16,- erhöht.

Sie beantragen Ihre Kur mit Hilfe Ihres Hausarztes bei Ihrer Krankenkasse. 
Wichtig ist, dass der Antrag für die genaue Diagnose, die Schädigung und die Funktionsstörung beinhaltet. 
Bei einer eventuellen Ablehnung sollten Sie unbedingt schriftlichen Widerspruch einlegen, dies geschiet am besten in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt.

Sollte dennoch Ihr Kurantrag abgeleht werden, sind die folgenden Punkte wichtig! Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, Behandlungen wie Massagen, Gymnastik usw., die Sie von Ihrem Hausarzt oder von einem ansässigen Arzt am Kurort, also außerhalb der Kurmaßnahme verordnet bekommen, wahrzunehmen. Sogenannte "Kurortspezifische Maßnahmen" (z.B. Thermalbäder oder Naturfango) sind nach dem jetzigen Stand, für alle Krankenkassen zutreffend, nicht mehr auf Versicherungskarte verordnungsfähig. (Bei einer genehmigten Kur übernimmt Ihre Krankenkasse auch weiterhin diese Leistungen.)

Wichtig!
Bei einer Kur fallen 10 % für alle verordneten Kurmaßnahmen an und nur einmalig Euro 10,- Rezeptblattgebühr, egal, wieviel Rezepte bei Beginn der Kur vom Badearzt verordnet werden, für den Versicherten als Eigenbeteiligung an!! 

Dies bedeutet eine geringere finanzielle Eigenbeteiligung für den Patienten als in den Jahren zuvor!

Wichtig!
Rezepte, die Sie von Zuhause mitbringen, dürfen nicht älter als 10 Tage sein.